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Seite 1 von 17 Wie jeder Verein besitzt auch der katholische Burschenverein Sommerach eine Satzung welche sich in die folgenden Paragraphen gliedert
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
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Der Verein führt den Namen: „Katholischer Burschenverein "Eintracht“ Sommerach“.
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Der Verein hat seinen Sitz in Sommerach.
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Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§2 Vereinszweck
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Der Verein ist ein Zusammenschluß junger Burschen in Sommerach.
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Seine Ziele will er erreichen durch: a) Die Pflege altem Brauchtums. b) Die Pflege und Förderung kameradschaftlicher Denkensweise und Einheit. c) Unterstützung und Förderung jugendlicher Ziele in der Gemeinde. d) Den Erhalt christlicher Werte.
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Der Verein ist bereit Aufgaben in Kirche und Gesellschaft mit zutragen.
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Veranstaltungen, die nicht ausschließlich den Zwecken des Vereins dienen sind zu unterlassen.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Vereinsämter sind Ehrenämter.
§3 Mitglieder
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Mitglieder des Vereins können sein: a) aktive Mitglieder (Burschen ab Vollendung des 14.Lebensjahres) b) passive Mitglieder (ehemalige Burschen) c) fördernde Mitglieder d) Ehrenmitglieder e) für a) - d) gilt: Ausschließlich männliche Personen.
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Personen, die durch Heirat (oder anderen persönlichen Gründen) aus dem aktiven Status ausscheiden (bzw. austreten), werden passive Mitglieder, wenn sie nicht aus dem Verein austreten bzw. ausscheiden. Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein insbesondere durch finanzielle Beiträge. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich als Burschenvereinsmitglieder oder auf sonstige Weise um das Vereinswesen besondere Verdienste erworben haben. Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.
§4 Erwerb der Mitgliedschaft
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Als ordentliches Vereinsmitglied findet Aufnahme, a) wer männlichen Geschlechts ist, b) christlich getauft ist, c) das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, d) im Besitz der Deutschen Staatsbürgerschaft ist. Die Aufnahme erfolgt, an der Generalversammlung, per Handschlag durch den ersten Vorsitzenden.
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Aktives Mitglied ist wer unter 35 Jahre alt und nicht verheiratet ist.
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Trifft eines dieser beiden Kriterien nicht mehr zu, ist derjenige somit passives Mitglied.
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Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer (ihres) gesetzlichen Vertreter(s) nachweisen.
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Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit. Die Vorstandschaft ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe anzugeben.
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